Sollten Sie einen Notfall haben, rufen Sie bitte vorab in der Praxis an.

So können wir uns auf den Patienten vorbereiten und verschenken keine wertvolle Zeit.

Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen in der Nacht 18.oo Uhr bis Folgetag 8.oo Uhr bzw. am Wochenende gibt es einen Bereitschaftsdienst. Die aktuell diensthabende Praxis erfahren Sie vom Anrufbeantworter unserer Praxis. Die Bereitschafts- und Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit wird laut Gebührenordnung für Tierärzte §3a sowohl mit einer einmaligen Pauschale als auch mit einem erhöhten Gebührensatz (Wochenend- und Nachtzuschläge) verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Praxen im Notdienst nicht auf offene Rechnung arbeiten, sondern die erbrachten Leistungen an Ort und Stelle bar (in manchen Praxen auch per EC möglich) zu bezahlen sind.

Notfälle, die eine sofortige tierärztliche Behandlung erfordern:

  • Verletzungen:
    Bisswunden, Autounfälle, Stürze, Schnittverletzungen, Knochen- und Zahnbrüche, Augenverletzungen, starke Blutungen

  • Aufnahme von Giften oder Fremdkörpern (vermutet oder bestätigt):
    Rattengift, Insektizide, Pestizide, Schokolade, Rosinen, Steine, Knochen, Angelhaken, Nähnadeln, Humanmedikament

  • Unkontrollierbares Erbrechen und/oder Durchfall:
    mit Allgemeinstörungen, Blutbeimengungen oder Appetitverlust

  • Neurologische Symptome:
    Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Lähmungen, Krämpfe, epileptische Anfälle, plötzliche Blindheit oder auffällige Verhaltensänderungen (z. B. Aggression oder Apathie)

  • Starke Schmerzen:
    Koliken, Probleme des Bewegungsapparates, Zahnschmerzen, Harnabsatzstörungen, Augenverletzungen

  • Geburtskomplikationen:
    Schwere Geburten, Nachgeburtsprobleme, starke Blutungen, Gebärmuttervorfall

  • Kreislaufprobleme:
    Kollaps, Herzrasen, Hitzschlag

  • Atemnot:
    Jede Form von akuter Atembeeinträchtigung